Gesellschafter-Geschäftsführer befinden sich in einer besonderen Versorgungssituation. Denn bei ihnen fällt die Versorgungslücke zwischen den Bezügen in der aktiven Dienstzeit und den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Ruhestand besonders groß aus. Dies liegt häufig daran, dass Sozialversicherungsfreiheit besteht und daher keine oder lediglich Mindestbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden.
Spezielle Lösungsmöglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung:
Direktzusage – der klassiche Weg der GGF-Versorgung
Die GmbH erteilt eine Zusage auf Leistungen der Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung. Für die übernommene Pensionsverpflichtungen muss die GmbH Pensionsrückstellungen bilden. Zur Auslagerung der mit der Zusage übernommenen Risiken schließt die GmbH eine Rückdeckungsversicherung ab. In der Anwartschaftsphase werden die Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nicht belastet. Erst die Ihnen zufließenden Leistungen müssen sie versteuern.
Unterstützungskassenzusage – GGF-Versorung ohne Bilanzberührung durch Pensionsrückstellungen
Auch bei dieser Form der Zusage haben die GGF eine nachgelagerte Besteuerung.
Ob Direktzusage oder Unterstützungskassenzusage – Sicherheit bieten beide.
Grundsätzlich tritt der Pensions-Sicherungs-Verein im Falle einer Insolvenz ein. Bei einem „beherrschenden“ GGF ist dies jedoch nicht der Fall. Hier kann aber durch die Verpfändung der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung eine Regelung getroffen werden.