Tierversicherungen
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Haftung für die Tierhalter geregelt. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter. Der Versicherer prüft und reguliert den Schaden für sie, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unberechtigte Ansprüche Dritter wehrt der Versicherer für sie ab.
Deshalb reden wir von den zwei Funktionen der Haftpflichtversicherung.
Tiere stellen durch ihre „Unberechenbarkeit“ ein besonderes Haftungsrisiko dar. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung halten wir für dringend erforderlich und bieten Ihnen verschiedene Produkte dafür an.
Die Absicherung von Operationskosten bei kranken oder verletzten Pferden oder Hunden wird zunehmend bei uns erfragt. Grund dafür ist das finanzielle Risiko für den Tierhalter, wenn für die Rettung seines Tieres eine kostspielige Operation notwendig werden sollte. Wir empfehlen ihnen rechtzeitig (Wartezeiten) eine OP-Versicherung über uns zu vereinbaren.
Für alle Hunde- und Pferdetrainer sowie Reitlehrer bieten wir interessante Haftpflicht-Deckungskonzepte an.
Wer diesen Job macht, sollte sich einmal bei uns beraten lassen.
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